Entwurf Satzungsänderung
Satzung alt | Entwurf Satzung neu |
§ 1 Name und Sitz 2. Der Sitz des Kreisbauernverband Potsdam-Mittelmark e. V. ist Ragösen. |
§ 1 Name und Sitz 2. Der Sitz des Kreisbauernverband Potsdam-Mittelmark e. V. ist Bad Belzig |
§ 11 Verbandsorgane Organe des Kreisbauernverbandes sind:
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§ 11 Verbandsorgane 1. Organe des Kreisbauernverbandes sind:
2. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können für ihre Tätigkeit eine Vergütung, sowie Aufwandsersatz nach § 670 BGB erhalten. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
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§ 16 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens 15 Mitgliedern. Die Vorsitzende des Kreislandfrauenverbandes ist kraft Satzung Vorstandsmitglied.
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§ 16 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens 10 Mitgliedern. Die Vorsitzende des Kreislandfrauenverbandes ist kraft Satzung Vorstandsmitglied.
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§ 26 Haftung des Verbandes Der Verband haftet nur mit seinem Vermögen. Die Mitglieder haften nicht mit ihrem Vermögen für Ansprüche gegen den Verband.
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§ 26 Haftung des Verbandes Der Verband haftet nur mit seinem Vermögen. Die Mitglieder haften nicht mit ihrem Vermögen für Ansprüche gegen den Verband. Organmitglieder haften gegenüber dem Verband für bei Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie haben bei Inanspruchnahme durch Dritte infolge Wahrnehmung ihrer verbandlichen Pflichten einen Anspruch auf Befreiung von dieser Verbindlichkeit gegenüber dem Verband. Dies gilt nicht, wenn der dem zugrunde liegende Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. |
Beschluss der Mitgliederversammlung: Lehnin, den 27. Februar 2001 |
Beschluss der Mitgliederversammlung: Seddiner See, den 03. März 2014 |