neue Beitragsordnung ab 2015
Kreisbauernverband Potsdam-Mittelmark e. V. - Entwurf
Gültige Beitragsordnung vom Jahre 2015
(Beschluss Mitgliederversammlung vom 03.03.2014)
Auf der Grundlage der Satzung des Kreisbauernverbandes Potsdam-Mittelmark e.V.
beschließt die Mitgliederversammlung folgende Ordnung über die Beitragszahlung:
1. Landwirtschaftliche Unternehmen der Einzel- und Gemeinschaftsbewirtschaftung
Jahresbeitragshöhe
pro Hektar landw. genutzte Fläche (LN) 2,00 €
pro Vieheinheit (VE) 1,00 €
Für Unternehmen mit Sonderkulturen erfolgt eine Festlegung der Beitragshöhe
durch den Vorstand
Gemüse- u. Obstflächen zusätzlich/ ha 1,00 €
Unternehmen der Verarbeitung, Landhandel, Einrichtungen u. ä.
entrichten je Arbeitskrafteinheit (AK) 30,00 €
Mindestbeitrag 50,00 €
Landwirtschaftliche Unternehmen sind direkt im Kreisbauernverband
Mitglied und entrichten den Beitrag an die Geschäftsstelle.
2. Mitglieder und Gesellschafter von Gemeinschaftsunternehmen sowie
Familienangehörige von Unternehmen der Einzelbewirtschaftung
(Voraussetzung ist, laut Satzung § 8, die schriftliche Mitgliedserklärung)
Mitglieder und Gesellschafter von Gemeinschaftsunternehmen 15,00 €
(die Unternehmen werden gebeten, den Beitrag von den Mitgliedern
zu erfassen, und an den KBV zu begleichen)
Familienangehörige von Unternehmern im HE/ NE sowie
Inhabern von GbR 15,00 €
3. Natürliche Personen sind Mitglieder des Bauernverbandes, wenn
sie einen Jahresbeitrag entrichten:
Vollerwerbstätig 40,00 €
Rentner, Pensionäre 30,00 €
Erwerbslose, Jugendliche und
in Ausbildung befindliche Personen 20,00 €
Ortsbauernverbände können die Beiträge für natürliche
Personen eigenständig festlegen.(mindestens aber wie oben)
An den Kreisbauernverband ist zu zahlen:
für Vollerwerbstätige 20,00 €
Rentner, Pensionäre 15,00 €
Erwerbslose, Jugendliche und
in Ausbildung befindliche Personen 10,00 €
4. Weitere Mitglieder zahlen Beiträge auf Beschluss des Vorstandes
Jagdgenossenschaften entrichten einen Jahresbeitrag von 60,00 €
5. Beiträge für Garten- und Obstbauunternehmen, die Mitglieder im Landesverband
Gartenbau Brandenburg e. V. sind: (Beschluss Mitgliederversammlung vom 07.03.1996)
Der Kreisbauernverband PM bezieht viele Garten- und Obstbauunternehmen in die
Verbandsarbeit ein, die Mitglied des Landesverbandes Gartenbau e. V. sind.
Sie möchten Mitglied des Bauernverbandes sein, die doppelten Kosten sind hinderlich.
Die weitere politische Stärkung der berufsständischen Interessenvertretung im Kreis
verlangt die Mitgliedschaft. Die Mitgliederversammlung des KBV beschließt deshalb,
auf der Grundlage der Möglichkeit der Satzung, besondere Beiträge:
Garten- und Obstbauunternehmen:
bis 2 Hektar 30,00 €
bis 40 Hektar 45,00 €
bis 100 Hektar 70,00 €
bis 150 Hektar 180,00 €
bis 200 Hektar 210,00 €
über 200 Hektar 250,00 €
Für Unternehmen mit Glasfläche (Berechnung nach Arbeitskräften (VbE) bezogen auf
die Bewirtschaftung der Glasfläche):
bis 2 VbE Mindestbeitrag 30,00 €
bis 4 VbE 45,00 €
bis 6 VbE 70,00 €
bis 10 VbE 160,00 €
über 10 VbE 250,00 €
6. Fälligkeiten
- Unternehmen der Gemeinschaftsbewirtschaftung
- juristisch Unternehmen - 30.04. d. lfd. Jahres
- Unternehmen der Einzelbewirtschaftung
- Familienbetriebe - spätestens bis 31.10. d. lfd. Jahres
- natürliche Mitglieder und Ortsbauernverbände
spätestens bis 31.10. d. lfd. Jahres
7. Zahlungsablauf
Unternehmen der Einzel- und Gemeinschaftsbewirtschaftung: - Rechnungslegung der
Geschäftsstelle auf der Grundlage der landw. Fläche und Vieheinheiten bzw. Arbeitskräfte.
Die Unternehmen mit landw. Fläche und Viehwirtschaft werden gebeten der Geschäftsstelle
des KBV die Zustimmung zu geben, aus der EU – Förderantragstellung in der Kreisverwaltung
die aktuelle Betriebsgröße (Hektar LF und VE) zu entnehmen.
Natürliche Personen entrichten ihren Jahresbeitrag durch Überweisung oder gegen Quittung
in der Geschäftsstelle des KBV oder beim Vorstand des Ortsbauernverbandes.
Es wird um selbständige Zahlung gebeten.
Neu aufgenommene Mitglieder erhalten ihre Mitgliedskarte nach Zahlung des
Jahresbeitrages.
Wir bitten, abseits stehende Landwirte und viele Interessierte für eine Mitgliedschaft
im Bauernverband zu gewinnen.